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Sterbebegleitung und Euthanasie

 

In Deutschland sterben jährlich über 880 000 Menschen, davon mehr als 94% an inneren Erkrankungen. 60% sterben in Krankenhäusern und Altenheimen, in städtischen Gebieten sogar 90%.

Sterbende im weiteren medizinischen Sinne sind Patienten mit unheilbaren Erkrankungen, bei denen kurative Maßnahmen keinen Erfolg mehr versprechen. Im engeren Sinne sind es Patienten in der Terminalphase einer Erkrankung, also Tage bis wenige Wochen vor ihrem Tod. Charakteristisches Merkmal dieser letzten Lebensphase ist die Vita reducta mit zunehmenden Einschränkungen lebenswichtiger Körperfunktionen.

Ziele der Sterbebegleitung

Grundsätzlich ist das Ziel sterbebegleitender Medizin, dem Willen des Kranken zu entsprechen und eine optimal verbleibende Lebensqualität in der letzten Lebensphase zu gewährleisten. Sterbebegleitende Medizin meint dabei die Linderung von Beschwerden, Förderung vorhandener Möglichkeiten und Realisierung verbeibender Wünsche.
Das Ziel der Therapie ist in erster Linie die Verbesserung oder Erhaltung der Lebensqualität durch Linderung der Beschwerden. Hiermit soll weder die aktive Sterbehilfe noch eine künstliche Verlängerung des Sterbeprozesses propagiert werden.
Eine Behandlung Sterbenskranker kann sowohl krankheitsspezifisch (zum Beispiel Chemotherapie, Radiotherapie, Chirurgie, Pharmakotherapie) als auch symptomatisch (zum Beispiel Schmerztherapie, palliative Medizin, Psychotherapie) erfolgen

 

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